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Seitdem ich vor einigen Tagen das Tool “TimeOut” (Mac-only, sorry! Eine Open Source-Alternative für Windows und Linux ist z.B. “Workrave“) entdeckt habe, scheine ich wesentlich produktiver in der Arbeit zu sein.
Es zwingt einem automatisch Arbeitpausen in festen Intervallen auf, indem der Bildschirm sich verdunkelt und gesperrt wird. Man kann aber praktischerweise die erzwungene Arbeitspause auch um 5 oder 10 Minuten verschieben, falls man gerade an etwas nicht zu unterbrechendem sitzt.
Es startet auch ein beliebiges Programm oder eine iTunes-Playlist und beendet es automatisch wieder – falls man sich die Pause mit Musik füllen möchte.
Sehr zu empfehlen!

Es ist ein scheinbar gutes Urteil, aber in Wahrheit ein Phyrrhussieg. Das Verfassungsgericht hat nicht gesagt, daß die europäische Richtlinie grundsätzlich verfassungswidrig ist, sondern nur die deutsche Umsetzung. Das heisst, sie lehnen die Speicherung nicht von vorneherein ab, sondern lassen dem Gesetzgeber die Möglichkeit, ein neues Gesetz zu schaffen, daß enger an der europäischen Richtlinie liegt.
Das ist kein guter Sieg. Es ist eine Niederlage. Denn damit wird die verdachtsunabhängige Speicherung von Daten auf Vorrat legitimiert und für Deutschland ist somit die letzte Hürde (das Bundesverfassungsgericht) gefallen.
Der Spiegel-Artikel bringt es recht gut auf den Punkt:
<http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html>
Jetzt bleibt nur noch der Europäische Gerichtshof (und da stehen die Chancen schlecht) und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (da stehen die Chancen auch schlecht).
Vielleicht wäre es anders gewesen, wenn die Bewegung professioneller gearbeitet hätte, aber eine eigenständige, professionelle Organisation gegen die Vorratsdatenspeicherung war ja leider nicht gewünscht. Aber es ist müßig, darüber nachzudenken, denn die Milch ist vergossen, der Krug zerbrochen.
Technorati-Tags: Vorratsdatenspeicherung, Aktion Freiheit statt Angst, Aktion Freiheit statt Angst e.V., Bundesverfassungsgericht, BVerfG, VDS

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Sie meinte, dazu gäbe sie grundsätzlich keine Auskunft, weil der VCD Klagen wegen des Antidiskriminierungsgesetzes fürchten würde und es sei generell unüblich, Bewerbern ein Feedback zu geben.
Das hat mich wirklich geärgert – so geht man doch nicht mit Bewerbern um, die Zeit und Energie in eine Bewerbung stecken und immerhin die deutliche Absicht zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zeigen.
Vor allem aber: wie soll denn ein/e Bewerber/in seine social skills und seine Selbstdarstellung verbessern können, wenn es kein Feedback gibt?
Der VCD rät: Die tollen Tage mit Bus, Bahn und Taxi erfahren – ich rate: lieber nicht beim VCD bewerben.
Technorati-Tags: Bewerbung, VCD, VCD e.V.

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