
Es ist ein scheinbar gutes Urteil, aber in Wahrheit ein Phyrrhussieg. Das Verfassungsgericht hat nicht gesagt, daß die europäische Richtlinie grundsätzlich verfassungswidrig ist, sondern nur die deutsche Umsetzung. Das heisst, sie lehnen die Speicherung nicht von vorneherein ab, sondern lassen dem Gesetzgeber die Möglichkeit, ein neues Gesetz zu schaffen, daß enger an der europäischen Richtlinie liegt.
Das ist kein guter Sieg. Es ist eine Niederlage. Denn damit wird die verdachtsunabhängige Speicherung von Daten auf Vorrat legitimiert und für Deutschland ist somit die letzte Hürde (das Bundesverfassungsgericht) gefallen.
Der Spiegel-Artikel bringt es recht gut auf den Punkt:
<http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html>
Jetzt bleibt nur noch der Europäische Gerichtshof (und da stehen die Chancen schlecht) und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (da stehen die Chancen auch schlecht).
Vielleicht wäre es anders gewesen, wenn die Bewegung professioneller gearbeitet hätte, aber eine eigenständige, professionelle Organisation gegen die Vorratsdatenspeicherung war ja leider nicht gewünscht. Aber es ist müßig, darüber nachzudenken, denn die Milch ist vergossen, der Krug zerbrochen.
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